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1999 haben die Geschäftsführer und Intendanten von ARD, RTL, Sat.1 und ZDF den DEUTSCHEN FERNSEHPREIS ins Leben gerufen. Die Fernsehpreise „Der Goldene Löwe“ (RTL) und der „TeleStar“ (ARD) sind in dem DEUTSCHEN FERNSEHPREIS aufgegangen. Die Gründungstifter waren der damalige RTL Geschäftsführer Gerhard Zeiler, ZDF-Intendant Prof. Dr. h. c. Dieter Stolte, Sat.1-Programmgeschäftsführer Fred Kogel, sowie WDR-Intendant Fritz Pleitgen.

Seit dem setzt sich das Stiftergremium aus den Geschäftsführern und Intendanten der beteiligten Sender zusammen. Den Vorsitz übernimmt turnusgemäß der Geschäftsführer bzw. Intendant des federführenden Senders, in diesem Jahr RTL.

DER DEUTSCHE FERNSEHPREIS wird veranstaltet und getragen von der DEUTSCHEN FERNSEHPREIS GmbH mit wechselnden Geschäftsführern und einem Beirat. Gemäß des diesjährigen RTL-Vorsitzes hat Jörg Graf, Bereichsleiter Produktionsmanagement RTL, die Geschäftsführung übernommen.

Seit seiner Gründung ist der DER DEUTSCHE FERNSEHPREIS durch ein Statut geregelt. Dieses ist der Kern des DEUTSCHEN FERNSEHPREISES und definiert die Rahmenbedingungen. Das Statut regelt darüber hinaus die Arbeit und Zusammensetzung der Gremien und der Jury, sowie das Kategoriensystem.

 



 
   
 
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