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STATUT

DER DEUTSCHE FERNSEHPREIS


I. DER DEUTSCHE FERNSEHPREIS

DER DEUTSCHE FERNSEHPREIS wird von ARD, RTL, SAT.1 und ZDF in der gemeinsamen Verpflichtung
zur Förderung der Qualität der Fernsehprogramme gestiftet. DER DEUTSCHE FERNSEHPREIS wird
jährlich am 03. Oktober in Köln zur Würdigung hervorragender Leistungen für das Fernsehen verliehen.
Der Preis besteht aus einer Urkunde und einer Skulptur. Jede Nominierung ist mit einer Urkunde
verbunden.

II. Ständiges Sekretariat

Die Leiterin/der Leiter des Ständigen Sekretariats untersteht der Aufsicht des Vorstandes. Der Vorstand
entscheidet über die Ausstattung des Ständigen Sekretariats.

Die Leiterin/der Leiter des Ständigen Sekretariats trifft alle Maßnahmen zur Vorbereitung und Umsetzung
der Vorstandsbeschlüsse, insbesondere:

1. die Einberufung und Betreuung der Jury, sowie die inhaltliche Unterstützung des Auswahlprozesses,

2. die inhaltliche Unterstützung der Produktionsfirma bzw. des Senders bei der Preisverleihung,

3. die Öffentlichkeitsarbeit in Kooperation mit dem jeweiligen ausstrahlenden Sender.

Der Vorstand erteilt der Leiterin/dem Leiter des Ständigen Sekretariats zur Erfüllung dieser Aufgaben
Untervollmacht zur Vertretung der Gesellschafter.

III. Voraussetzungen der Auszeichnung

Ausgezeichnet werden Fernsehproduktionen, die deutschen Ursprungs sind, oder die unter wesentlicher
kreativer und wirtschaftlicher Mitwirkung deutscher Auftraggeber hergestellt wurden. Ausgezeichnet
werden ferner Persönlichkeiten, die mit ihren hervorragenden Leistungen zu solchen
Fernsehproduktionen beigetragen haben.

Die Programme, aufgrund derer die Preise verliehen werden, müssen in der ganzen Bundesrepublik zu
sehen gewesen sein und zwischen dem 01. September des Vorjahres und dem 31. August des Jahres, in
dem der Preis verliehen wird, ausgestrahlt worden sein.

DER DEUTSCHE FERNSEHPREIS ist in allen Kategorien nicht teilbar. Er kann auch als
Teampreis/Ensemblepreis vergeben werden.

IV. Kategorien

Der Deutsche Fernsehpreis kann für Sendungen, Personen und Leistungen in den folgenden Kategorien
vergeben werden.

IV.1 Kategorien

1. Bester Fernsehfilm
2. Bester Mehrteiler
3. Beste Serie
4. Beste Comedy
5. Beste Unterhaltungssendung Show
6. Beste Unterhaltungssendung Doku/Dokutainment
7. Beste Informationssendung
8. Beste Dokumentation
9. Beste Reportage
10. Beste Sportsendung
11. Bester Schauspieler
12. Beste Schauspielerin
13. Besondere Leistung in der Fiktion
14. Besondere Leistung in der Unterhaltung
15. Besondere Leistung in der Information
16. Förderpreis
17. Publikumspreis
18. Ehrenpreis der Stifter

IV.2 Förderpreis

Die Jury kann einen Förderpreis vergeben, dotiert mit € 15.000,-.

V. Auswahlverfahren

V.1 Jury

Die Jury hat eine/n Vorsitzende/n und mindestens 8, höchstens 11 weitere Mitglieder. Die Jury bestimmt
ihre/n Vorsitzende/n selbst.

Die Mitglieder der Jury sind unabhängig und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Sie dürfen in
keinem arbeitsvertraglichen Verhältnis oder einer entsprechenden Organstellung zu einem öffentlichrechtlichen
oder privaten Rundfunk- oder Fernsehanbieter stehen.

Die Laufzeit des Mandats der Mitglieder der Jury beträgt 2 Jahre. Die Erneuerung des Mandats um
weitere 2 Jahre ist grundsätzlich möglich.

Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich. Gäste sind nicht zugelassen.

Die Mitglieder der Jury sind zum Stillschweigen über den Inhalt der Beratungen und der Beschlüsse
verpflichtet. Der Rechtsweg gegen alle Entscheidungen ist ausgeschlossen.

V.2 Vorschlagsrecht

Das Vorschlagsrecht für die Auszeichnungen hat jeder Sender, der Fernsehproduktionen selbst herstellt
oder herstellen läßt, und der mit seinem Programm bundesweit empfangbar ist.

Die vorschlagsberechtigten Sender können der Jury für jede Kategorie drei Vorschläge machen.
Die Mitglieder der Jury können ohne Beschränkung Nominierungsvorschläge in allen Kategorien
einbringen.

Fachverbänden kann ein gesondertes Vorschlagsrecht eingeräumt werden.

V.3 Nominierungen

Über die abschließenden Nominierungen für den Deutschen Fernsehpreis entscheidet die Jury, indem sie
pro Kategorie drei Nominierungen durch Mehrheitsentscheidung auswählt.

Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden, für die/den Entscheidungspflicht
besteht.

Die Titel der nominierten Produktionen und die Namen der nominierten Persönlichkeiten sollen im
Rahmen einer Pressekonferenz frühestens vier Wochen vor der Verleihung bekanntgegeben werden.

V.4 Preisentscheidung

Die Jury entscheidet über die Vergabe der Preise auf der Grundlage der Nominierungen am Tag der
Verleihung des Deutschen Fernsehpreises.

Die Jury ist nur dann beschlußfähig, wenn alle ihre Mitglieder anwesend sind.

Nach Diskussion der vorgelegten Nominierungsvorschläge stimmt die Jury ab. Gewählt ist der Vorschlag,
der mehr als die Hälfte der Stimmen der Jurymitglieder auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit
entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden, für die/den Entscheidungspflicht besteht.

V.5 Preisträger

Die Preisträger des Deutschen Fernsehpreises in allen Kategorien werden von der Jury bestimmt.
In den Personalen Kategorien (11-16) können Nominierungen bzw. Auszeichnungen für die Leistung
einer Person oder auch eines Ensembles in einer oder mehreren konkreten Produktionen bzw.
Sendungen ausgesprochen werden.

In den Werkkategorien (1-10) sollen ausgewählte produktionsbeteiligte Personen eine Nominierung
(Urkunde) bzw. Auszeichnung (Urkunde und Skulptur) stellvertretend für das Team erhalten. Hier gilt der
Grundsatz, dass möglichst die konzeptionell und kreativ verantwortlichen Personen identifiziert und
ausgezeichnet werden.

V.6 Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger

Die Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt während der Preisverleihungszeremonie.
Die Presse-Veröffentlichung wird mit einem Sperrvermerk nicht vor Ende der Ausstrahlung der
Preisverleihung versehen.



DER DEUTSCHE FERNSEHPREIS / Okt. 2010


Download: Statut 2011 [PDF 0,1MB]

 

 
 
   
 
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