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STATUT
DER DEUTSCHE FERNSEHPREIS
I. DER DEUTSCHE FERNSEHPREIS
DER DEUTSCHE FERNSEHPREIS wird von ARD, RTL, SAT.1 und ZDF in der gemeinsamen Verpflichtung zur Förderung der Qualität der Fernsehprogramme gestiftet. DER DEUTSCHE FERNSEHPREIS wird jährlich am 03. Oktober in Köln zur Würdigung hervorragender Leistungen für das Fernsehen verliehen. Der Preis besteht aus einer Urkunde und einer Skulptur. Jede Nominierung ist mit einer Urkunde verbunden.
II. Ständiges Sekretariat
Die Leiterin/der Leiter des Ständigen Sekretariats untersteht der Aufsicht des Vorstandes. Der Vorstand entscheidet über die Ausstattung des Ständigen Sekretariats.
Die Leiterin/der Leiter des Ständigen Sekretariats trifft alle Maßnahmen zur Vorbereitung und Umsetzung der Vorstandsbeschlüsse, insbesondere:
1. die Einberufung und Betreuung der Jury, sowie die inhaltliche Unterstützung des Auswahlprozesses,
2. die inhaltliche Unterstützung der Produktionsfirma bzw. des Senders bei der Preisverleihung,
3. die Öffentlichkeitsarbeit in Kooperation mit dem jeweiligen ausstrahlenden Sender.
Der Vorstand erteilt der Leiterin/dem Leiter des Ständigen Sekretariats zur Erfüllung dieser Aufgaben Untervollmacht zur Vertretung der Gesellschafter.
III. Voraussetzungen der Auszeichnung
Ausgezeichnet werden Fernsehproduktionen, die deutschen Ursprungs sind, oder die unter wesentlicher kreativer und wirtschaftlicher Mitwirkung deutscher Auftraggeber hergestellt wurden. Ausgezeichnet werden ferner Persönlichkeiten, die mit ihren hervorragenden Leistungen zu solchen Fernsehproduktionen beigetragen haben.
Die Programme, aufgrund derer die Preise verliehen werden, müssen in der ganzen Bundesrepublik zu sehen gewesen sein und zwischen dem 01. September des Vorjahres und dem 31. August des Jahres, in dem der Preis verliehen wird, ausgestrahlt worden sein.
DER DEUTSCHE FERNSEHPREIS ist in allen Kategorien nicht teilbar. Er kann auch als Teampreis/Ensemblepreis vergeben werden.
IV. Kategorien
Der Deutsche Fernsehpreis kann für Sendungen, Personen und Leistungen in den folgenden Kategorien vergeben werden.
IV.1 Kategorien
1. Bester Fernsehfilm 2. Bester Mehrteiler 3. Beste Serie 4. Beste Comedy 5. Beste Unterhaltungssendung Show 6. Beste Unterhaltungssendung Doku/Dokutainment 7. Beste Informationssendung 8. Beste Dokumentation 9. Beste Reportage 10. Beste Sportsendung 11. Bester Schauspieler 12. Beste Schauspielerin 13. Besondere Leistung in der Fiktion 14. Besondere Leistung in der Unterhaltung 15. Besondere Leistung in der Information 16. Förderpreis 17. Publikumspreis 18. Ehrenpreis der Stifter
IV.2 Förderpreis
Die Jury kann einen Förderpreis vergeben, dotiert mit € 15.000,-.
V. Auswahlverfahren
V.1 Jury
Die Jury hat eine/n Vorsitzende/n und mindestens 8, höchstens 11 weitere Mitglieder. Die Jury bestimmt ihre/n Vorsitzende/n selbst.
Die Mitglieder der Jury sind unabhängig und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Sie dürfen in keinem arbeitsvertraglichen Verhältnis oder einer entsprechenden Organstellung zu einem öffentlichrechtlichen oder privaten Rundfunk- oder Fernsehanbieter stehen.
Die Laufzeit des Mandats der Mitglieder der Jury beträgt 2 Jahre. Die Erneuerung des Mandats um weitere 2 Jahre ist grundsätzlich möglich.
Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich. Gäste sind nicht zugelassen.
Die Mitglieder der Jury sind zum Stillschweigen über den Inhalt der Beratungen und der Beschlüsse verpflichtet. Der Rechtsweg gegen alle Entscheidungen ist ausgeschlossen.
V.2 Vorschlagsrecht
Das Vorschlagsrecht für die Auszeichnungen hat jeder Sender, der Fernsehproduktionen selbst herstellt oder herstellen läßt, und der mit seinem Programm bundesweit empfangbar ist.
Die vorschlagsberechtigten Sender können der Jury für jede Kategorie drei Vorschläge machen. Die Mitglieder der Jury können ohne Beschränkung Nominierungsvorschläge in allen Kategorien einbringen.
Fachverbänden kann ein gesondertes Vorschlagsrecht eingeräumt werden.
V.3 Nominierungen
Über die abschließenden Nominierungen für den Deutschen Fernsehpreis entscheidet die Jury, indem sie pro Kategorie drei Nominierungen durch Mehrheitsentscheidung auswählt.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden, für die/den Entscheidungspflicht besteht.
Die Titel der nominierten Produktionen und die Namen der nominierten Persönlichkeiten sollen im Rahmen einer Pressekonferenz frühestens vier Wochen vor der Verleihung bekanntgegeben werden.
V.4 Preisentscheidung
Die Jury entscheidet über die Vergabe der Preise auf der Grundlage der Nominierungen am Tag der Verleihung des Deutschen Fernsehpreises.
Die Jury ist nur dann beschlußfähig, wenn alle ihre Mitglieder anwesend sind.
Nach Diskussion der vorgelegten Nominierungsvorschläge stimmt die Jury ab. Gewählt ist der Vorschlag, der mehr als die Hälfte der Stimmen der Jurymitglieder auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden, für die/den Entscheidungspflicht besteht.
V.5 Preisträger
Die Preisträger des Deutschen Fernsehpreises in allen Kategorien werden von der Jury bestimmt. In den Personalen Kategorien (11-16) können Nominierungen bzw. Auszeichnungen für die Leistung einer Person oder auch eines Ensembles in einer oder mehreren konkreten Produktionen bzw. Sendungen ausgesprochen werden.
In den Werkkategorien (1-10) sollen ausgewählte produktionsbeteiligte Personen eine Nominierung (Urkunde) bzw. Auszeichnung (Urkunde und Skulptur) stellvertretend für das Team erhalten. Hier gilt der Grundsatz, dass möglichst die konzeptionell und kreativ verantwortlichen Personen identifiziert und ausgezeichnet werden.
V.6 Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger
Die Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt während der Preisverleihungszeremonie. Die Presse-Veröffentlichung wird mit einem Sperrvermerk nicht vor Ende der Ausstrahlung der Preisverleihung versehen.
DER DEUTSCHE FERNSEHPREIS / Okt. 2010
Download: Statut 2011 [PDF 0,1MB] |
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